Sie sind hier: Home > Unterkunfte
Unterkunfte
Unterkünfte Area - Camping La Pineta
Man kann die verfügbaren Unterkünfte in unserem Camping visualisieren. Sie können die Informationen über die Verfügbarkeit im Kontakte Abschnitt fragen, in dem Sie den Name der Unterkunft und Ihre Aufenthaltzeit schreiben können..
Tägliche Preise Camping - 2025:
Kurtaxe 1€ pro Tag bis zum vierten Tag - kostenlos für Kinder bis 11 Jahre, Zahlung angerechnet
Es ist möglich, die Liegen am Pool täglich zur exklusiven Nutzung zu reservieren - es wird ein Aufpreis berechnet.
|
31/03-18/05 15/09-30/09 geschlossenes Schwimmbad |
19/05-13/07 25/08-14/09 Offenes Schwimmbad |
14/07-24/08
Offenes Schwimmbad |
|
|
Erwachsene |
€7.50 |
€8.00 |
€8.50 |
|
Kinder 3/5 Jahre |
€4.00 |
€4.50 |
€5.00 |
|
Kinder 6/10 Jahre |
€ 5.50 |
€6.00 |
€6.50 |
|
Auto |
€ 1.50 |
€ 1.50 |
€ 1.50 |
|
Motorradfahren |
€ 1.00 |
€ 1.00 |
€ 1.00 |
|
Elektrische Leistung |
€ 2.50 |
€ 2.50 |
€ 2.50 |
|
Zelt |
€ 7.00 |
€ 7.50 |
€ 8.00 |
|
Caravan |
€ 8.00 |
€ 8.00 |
€ 8.50 |
|
Camper |
€ 8.00 |
€ 8.50 |
€.9.00 |
|
Tiere |
€ 1.00 |
€ 1.00 |
€ 1.00 |
Check-out 12.00
KURTAXE – GEMEINDE POPPI
Gültig ab dem 1. Juni 2025
1. Zweck der Steuer
Die Einnahmen sind bestimmt für:
- -Finanzierung des Fremdenverkehrs und Unterstützung von Beherbergungsbetrieben
- -Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung des Kultur- und Umwelterbes
- -Verbesserung der lokalen öffentlichen Dienstleistungen
2. Wer muss zahlen
Alle, die in den Beherbergungsbetrieben der Gemeinde übernachten, einschließlich:
- Hotels, B&Bs, Bauernhöfe und alle Beherbergungsbetriebe
- Private Unterkünfte zur touristischen Vermietung
3. Ausnahmen
Folgende Personen zahlen die Steuer nicht:
- -Kinder unter 12 Jahren
- - Patienten und Betreuer (für Krankenhausaufenthalt oder Tagesklinik)
- - Mitarbeiter von Beherbergungsbetrieben, die für die Arbeit untergebracht sind
- - Begleitpersonen von nicht autarken Behinderten (mit Bescheinigung)
- - Gäste, die für Notfälle oder humanitäre Hilfe untergebracht sind
- - Personen, die internationalen Schutz beantragen (mit ministerieller Zustimmung)
4. Ermäßigungen (50%)
- Schüler und Begleitpersonen auf Klassenfahrten
- Campingplätze, verstreute Hotels, Rastplätze, Hostels, Wanderhütten
- Organisierte Gruppen (+20 Personen) bis 31.05.2028
- (Ermäßigungen sind nicht kombinierbar)
5. Pflichten der Betreiber
- Hinweisschilder anbringen
- Stellen Sie eine Quittung aus, aus der die Steuer hervorgeht
- Überweisen Sie die alle 4 Monate erhobene Steuer per PagoPA oder Banküberweisung an die Gemeinde:
- 15. April (Januar-März)
- 15. Juli (April-Juni)
- 15. Oktober (Juli-September)
- 15. Januar (Oktober-Dezember)
- Übermittlung der Anwesenheitsdaten an die Agentur für Einnahmen (bis zum 30. Juni)
- Bewahren Sie die Dokumentation 5 Jahre lang auf
6. Gebühren
Pro Person, bis zu 4 aufeinanderfolgende Nächte
2 €/Tag für die in Art. 21-26, 41-46, 58 LRT 61/2024
1 €/Tag für die in Art. 28.-31., 33. LRT 61/2024
2 €/Tag für Bauernhäuser (LRT 30/2003)



